Bundesfinanziminsterium: Betriebliche Gesundheitsförderung für Firmen steuerfrei
§3 Nr. 34 EStG-neu
"Nach dem Entwurf des Jahressteuergesetzes 2009 sollen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen des Arbeitgebers zum Zwecke der betrieblichen Gesundheitsförderung des Arbeitnehmers
bis zu einem Betrag von 500 € jährlich steuer- und sozialversicherungsfrei bleiben.
Zur Eingrenzung der Steuerbefreiung wird auf die Vorschriften des V. Sozialgesetzbuches Bezug genommen. Der Arbeitgeber soll seinen Beschäftigten Maßnahmen auf der Grundlage der gesundheitsfachlichen Bewertungen der Krankenkassen anbieten. Hierzu gehören z.B. Massagen, Rückenkonzepte, gesundheitsgerechte betriebliche Gemeinschaftsverpflegung, Förderung der psychosozialen Belastung und Stressbewältigung am Arbeitsplatz sowie Einschränkung des Suchtmittelkonsums.
Die Steuerbefreiung soll auch für Zuschüsse des Arbeitsgebers an seine Arbeitnehmer gelten, die die Arbeitnehmer für extern durchgeführten Maßnahmen verwenden. Die Übernahme bzw. Bezuschussung von Mitgliedsbeiträgen an Sportvereine und Fitnessstudios soll allerdings nicht begünstigt sein."
Quelle: Zeitschrift FORUM - gefaxt durch Institut für Betriebsführung, Schweiz www.ibf.de
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